Steuerstrategie von Galmarley
In Übereinstimmung mit den Anforderungen in Absatz 17, Anhang 19 des britischen Finanzgesetzes "Finance Act 2016" legt diese Erklärung den Ansatz von Galmarley zur Führung unserer Steuerangelegenheiten und zum Management von Steuerrisiken dar. Diese Erklärung gilt für den am 31. Oktober 2025 endenden Rechnungszeitraum.
Definition von „Steuer“ – Verweise auf „britische Steuern“ beziehen sich auf die in Absatz 15(1) des Anhangs aufgeführten Steuern und Abgaben, darunter Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, PAYE, NIC, Mehrwertsteuer, Versicherungssteuer und Stempelsteuer auf Grundstücke. Verweise auf „Steuer“, „Steuern“ oder „Besteuerung“ beziehen sich auf britische Steuern und alle entsprechenden weltweiten Steuern und ähnlichen Abgaben, für die Galmarley rechtlich verantwortlich ist.
Verweise auf „Steuerrisiken“ beziehen sich auf die Möglichkeit, dass eine Handlung oder Unterlassung in Bezug auf unsere Steuerangelegenheiten zu finanziellen Kosten, Strafen oder Reputationsschäden führen könnte. Diese könnten sich auf unterschiedliche Weise konkretisieren, beispielsweise durch unterschiedliche Auslegungen des Steuerrechts oder durch geschäftliche Veränderungen.
Diese Strategie gilt für Galmarley Limited und ihre Tochtergesellschaften, die zusammen als „Galmarley” oder „wir/uns” bezeichnet werden.
Galmarley wurde zum Zweck einer kostengünstigen, sicheren und leicht zugänglichen Zugang zum Edelmetallmarkt gegründet und bietet diesen weiterhin an. Unser Ruf ist uns wichtig, und ethische Überlegungen liegen allen Entscheidungen von Galmarley zugrunde. Unsere Strategie besteht darin, die vollständige Einhaltung der Steuergesetze sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass im Sinne der Steuergesetze ein fairer Steuerbetrag gezahlt wird.
Unser Ansatz zum Management von Steuerrisiken im Vereinigten Königreich
Unsere Bereitschaft, Steuerrisiken einzugehen, ist gering. Wir sind bestrebt, Steuerrisiken zu minimieren, indem wir die Steuervorschriften konsequent und konservativ anwenden und sicherstellen, dass unsere Steuerpositionen durch geeignete Analysen und Unterlagen untermauert werden.
Wir steuern unser Steuerrisiko in Großbritannien auf folgende Weise:
- Im Einklang mit unserem allgemeinen Geschäftsansatz berücksichtigen wir bei der Betrachtung unserer Steuerangelegenheiten unsere unternehmerische und soziale Verantwortung.
- Die letztendliche Verantwortung für die Steuerlage und die Einhaltung der Steuervorschriften von Galmarley liegt beim Finanzdirektor, der ebenfalls Mitglied des Vorstands ist.
- Galmarley ist bestrebt, das aus seiner Geschäftstätigkeit resultierende Steuerrisiko so weit wie möglich zu reduzieren, indem es sicherstellt, dass alle Prozesse, die sich wesentlich auf die Erfüllung seiner Steuerpflichten auswirken könnten, mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt werden.
- Steuererklärungen werden entweder von Mitarbeitern mit entsprechender einschlägiger Erfahrung erstellt oder an externe Berater ausgelagert. In jedem Fall werden sie von einem entsprechend qualifizierten leitenden Mitarbeiter überprüft.
- Galmarley stellt sicher, dass alle an diesen Prozessen beteiligten Personen eine ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten angemessene Schulung erhalten und dass Änderungen der Gesetzgebung oder Richtlinien umgehend berücksichtigt und alle erforderlichen Aktualisierungen der Prozesse unverzüglich umgesetzt werden.
- Die leitenden Mitarbeiter verfügen über umfassende Kenntnisse aller Geschäftsbereiche und überprüfen die Prozesse monatlich. Darüber hinaus überwachen externe Wirtschaftsprüfer die Robustheit des Finanzberichterstattungssystems, der internen Kontrollen und des Risikomanagementrahmens.
- Steuerdienstleistungen werden gegebenenfalls an etablierte und entsprechend qualifizierte Fachdienstleister ausgelagert. Diese Fachberater werden hinzugezogen, wenn zusätzliche Kompetenzen erforderlich sind, die intern bei Galmarley nicht verfügbar sind.
- Wenn die korrekte steuerliche Behandlung unklar ist, wird externe fachliche Beratung eingeholt, und gegebenenfalls wenden wir uns direkt an das britische Finanzamt HMRC, um Klarheit zu erlangen.
Unsere Haltung gegenüber Steuerplanung und akzeptablen britischen Steuerrisiken
- Wie oben dargelegt, folgt unser Ansatz in Bezug auf Steuerrisiken dem umfassenderen Unternehmensansatz der Integrität und Fairness, der in unserem Geschäft verankert ist.
- Wir strukturieren unsere Geschäftstätigkeit im Einklang mit unseren kommerziellen und wirtschaftlichen Werten und berücksichtigen dabei alle relevanten Faktoren, einschließlich der Besteuerung, als Teil des Entscheidungsprozesses.
- Bei komplexeren Transaktionen oder in Fällen, in denen Unsicherheiten bestehen, holen wir externe Steuerberatung ein, um die Einhaltung unserer Steuerpflichten sicherzustellen, und gehen bei der Festlegung eines geeigneten Vorgehens keine Kompromisse hinsichtlich unserer Werte ein.
- In diesem Zusammenhang ist Galmarley bestrebt, verfügbare Steueranreize, Steuererleichterungen und Steuerbefreiungen im Einklang mit den Steuergesetzen und im Sinne dieser Gesetze zu nutzen, beispielsweise durch die Teilnahme an von HMRC genehmigten Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen.
- Galmarley beteiligt sich nicht an unkommerziellen oder künstlichen Steuerplanungsmodellen oder -strategien, die Lücken und Unstimmigkeiten in den Steuervorschriften ausnutzen oder gegen den Geist der Gesetzgebung verstoßen.
Umgang mit dem britischen Finanzamt HMRC
- Obwohl es nur wenige Fälle gibt, in denen wir mit der HMRC in Kontakt treten (da wir keinen Customer Compliance Manager haben), erfolgen alle Interaktionen mit der HMRC auf offene, kooperative und professionelle Weise.
- Alle Schlussfolgerungen, die aus einem solchen Dialog gezogen werden, werden innerhalb des Unternehmens aktiv weiterverfolgt.
- Soweit sie auftreten, werden unbeabsichtigte Fehler in den eingereichten Unterlagen so schnell wie möglich nach ihrer Feststellung vollständig offengelegt.
Vom Vorstand genehmigt am 4. September 2025
Betreffende Firmen
- Galmarley Limited
- BullionVault Clients Limited
- BullionVault Limited