Ist BullionVault schariakonform?
Informationen für Anleger und Berater zur Beurteilung der Anforderungen des islamischen Finanzwesens
BullionVault ist eine digitale Plattform, die es Privatanlegern ermöglicht, sicher gelagerte physische Edelmetalle kostengünstig zu kaufen, zu besitzen und zu verkaufen. Wir haben keine formelle Bestätigung des Scharia-Status beantragt. Gespräche mit muslimischen Anlegern, die sich für die Nutzung unseres Dienstes entschieden haben, zeigen Folgendes:
- Den Nutzern werden keine Zinsen auf ihre Edelmetallbestände oder Barguthaben gezahlt;
- Die Abwicklung aller Kauf- und Verkaufstransaktionen auf der Auftragsplattform erfolgt sofort;
- Ihr Edelmetall wird als Gramm Metall in einem kundengeführten Pool aus großen Barren aus dem Großhandelsmarkt verwahrt;
- Keine „Virtualisierung“ oder „Tokenisierung“. Sie besitzen den physischen Vermögenswert direkt;
- Ihr Edelmetall wird niemals für andere Zwecke verwendet und niemals verliehen, vermietet oder als Kredit vergeben.
Die folgenden Informationen gehen näher auf diese Punkte ein, damit muslimische Anleger und islamische Berater selbst beurteilen können, ob der Service ihren Anforderungen entspricht.
1. Keine Zinszahlungen
Physisches Edelmetall bringt keine Zinsen, Erträge, Dividenden oder Renditen ein. Das gilt auch für Ihr Barguthaben auf Ihrem Konto.
Bei BullionVault gibt es keine Kredite oder Darlehen. Um einen Kauf zu tätigen, müssen Sie zunächst den gesamten Betrag, den Sie investieren möchten, auf Ihr Konto einzahlen.
Das Geld wird von den Kunden per Banküberweisung eingezahlt. Es wird dann auf dafür vorgesehenen Kundenbankkonten verwahrt und erscheint als Barguthaben auf dem BullionVault-Konto des Kunden.
Die Banken, die die gepoolten Kundenbankkonten führen, zahlen möglicherweise Zinsen an BullionVault auf der Ebene der institutionellen Konten. Solche Zinsen verbleiben jedoch ausschließlich bei BullionVault und werden niemals an Kunden ausgezahlt, unabhängig davon, wie lange der Nutzer das Geld uninvestiert lässt.
2. Sofortige Abwicklung über das Orderboard
Käufer können nur mit Bargeld bieten, das sie bereits auf dem Kundenbankkonto halten, und Verkäufer können nur Edelmetall anbieten, das sie bereits im Tresor besitzen.
Über die Auftragsplattform wird Ihr Handel sofort abgewickelt, sobald Ihre Order mit der Order eines anderen Nutzers abgeglichen wird. Das System von BullionVault aktualisiert umgehend seine Aufzeichnungen über Bargeldbestände und Edelmetallbesitz.
Alternativ, jedoch ohne sofortige Abwicklung, können BullionVault-Nutzer eine Tagespreis-Order zum Kauf oder Verkauf bei den weltweit anerkannten Londoner Edelmetall-Benchmark-Auktionen platzieren. Sie geben Ihre Order vor Beginn der Auktion ab, und der von Ihnen zu zahlende Preis wird nach Auktionsende festgelegt. Tagespreisgeschäfte werden in der Regel zwei Werktage später abgewickelt (bekannt als „T+2“).
3. Form und Eigentumsverhältnisse
Feingold ist zu 100 % fungibel, und BullionVault-Kunden halten ihr Eigentum als Teil des Goldbarrenbestands in dem von ihnen gewählten Tresor. Dieser Metallbestand besteht ausschließlich aus großen, marktzugelassenen Barren.
Nach englischem Recht (dem BullionVault und seine Nutzer unterliegen) bestätigt der „Sale of Goods Act 1979“ in der durch den „Sale of Goods (Amendment) Act 1995“ geänderten Fassung das Eigentumsrecht in dieser Situation. Jeder BullionVault-Nutzer ist direkter Eigentümer seines Metalls, ohne jegliche Vermittlung durch Finanzwertpapiere, Zertifikate oder Token. Ihr Eigentumsrecht hängt auch in keiner Weise von der Zahlungsfähigkeit Dritter ab.
BullionVault stellt klar, dass das Edelmetall der Kunden in folgenden Dokumenten als deren uneingeschränktes Eigentum ausgewiesen ist:
- in seiner offiziell eingereichten Bilanz, in der das Eigentum der Kunden nicht aufgeführt ist;
- in seinem Verwahrungsvertrag mit den Verwahrern, die bestätigen, dass sie das Eigentum unserer Kunden verwahren;
- in unseren frei zugänglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet; und
- durch Ihre regelmäßige Zahlung einer gewerblichen Verwahrungsgebühr (die sich in der Vergangenheit als entscheidend für den rechtlichen Nachweis des Verwahrungsverhältnisses erwiesen hat).
4. Verwahrung und Versicherung
BullionVault berechnet den Nutzern eine monatliche Gebühr für die sichere Verwahrung ihrer Edelmetallbestände.
Die Tresorbetreiber von BullionVault verfügen über gewerbliche Versicherungen und Haftungsregelungen, die für die professionelle Verwahrung von Edelmetallen angemessen sind.
Sollte Edelmetall unter Umständen verloren gehen oder beschädigt werden, die durch diese Versicherungen abgedeckt sind, würde ein Schadensfall in der Regel über BullionVault und den jeweiligen Tresorbetreiber oder Versicherer abgewickelt werden. Je nach den Umständen und den geltenden Vertragsbedingungen könnte eine Entschädigung unter Bezugnahme auf den Wert des verlorenen Edelmetalls erfolgen, anstatt durch die Rückgabe desselben physischen Barrens.
Der Nutzer ist kein direkter Vertragspartner der Versicherungspolice des Tresorbetreibers.
5. Zahlung der Verwahrungsgebühren
Verwahrungsgebühren werden normalerweise vom verfügbaren Bargeldguthaben des Kunden abgezogen.
Nutzer können ein geringes Bargeldguthaben auf ihrem Konto vorhalten, um zukünftige Gebühren zu decken.
Sollte nicht genügend Bargeld verfügbar sein, kann BullionVault die minimal erforderliche Menge des Metalls des Kunden verkaufen, um den ausstehenden Betrag einzuziehen. Solche Verkäufe werden über den „Daily Price“-Mechanismus von BullionVault abgewickelt.
Das bedeutet, dass ein Nutzer, der einen automatischen Verkauf von Edelmetall oder die Nutzung des „Daily Price“-Mechanismus vermeiden möchte, genügend verfügbare Barmittel vorhalten sollte, um zukünftige Verwahrungsgebühren zu decken.
Die geltenden monatlichen Mindestverwahrungsgebühren und Prozentsätze variieren je nach Edelmetall, wie in unserer Gebührenordnung dargelegt.
6. Täglicher Abgleich und öffentliche Prüfung
Die vollständige Zuordnung des gesamten Edelmetalls der Kunden wird an jedem Werktag durch die tägliche Prüfung nachgewiesen. Dabei werden die Gesamtbestände jedes einzelnen BullionVault-Nutzers mit der Metallmenge abgeglichen, die in den offiziellen Barrenlisten verzeichnet ist, die von den unabhängigen externen Tresorbetreibern ausgestellt werden, die wir mit der Verwahrung Ihres Eigentums beauftragt haben.
Ihre individuellen Bestände an Bargeld und Edelmetall werden öffentlich unter einem anonymen „Spitznamen“ angezeigt, den nur Sie kennen. Jedes Jahr wird die tägliche Prüfung einer detaillierten Untersuchung durch die unabhängigen Wirtschaftsprüfer von BullionVault unterzogen, die ihre Ergebnisse auf ihrer eigenen Website veröffentlichen.
Einmal im Jahr werden zudem unabhängige professionelle Prüfer in den Tresor entsandt, um jeden einzelnen Barren zu inspizieren und sicherzustellen, dass jeder Barren vollständig erfasst und korrekt in den Barrenlisten des Tresors verzeichnet ist. Die Prüfer überprüfen außerdem, ob Form und Kennzeichnungen jedes Barrens den von der London Bullion Market Association festgelegten „Good Delivery“-Standards entsprechen.
Die Prüfer senden ihre Inspektionsberichte anschließend an unsere Wirtschaftsprüfer, die diese auf ihrer eigenen Website zur Einsicht veröffentlichen.
Haftungsausschluss
BullionVault gibt keine Zusicherung oder Garantie dafür, dass seine Plattform einer bestimmten Auslegung des islamischen Rechts entspricht.
Auslegungen und Anforderungen können je nach Gelehrten, Rechtsschulen, Institutionen und Rechtsordnungen variieren. Die Eignung des Dienstes kann zudem davon abhängen, wie ein einzelner Nutzer die verfügbaren Funktionen nutzt.
Kunden sollten daher ihre eigene Einschätzung vornehmen und gegebenenfalls den Rat eines entsprechend qualifizierten Gelehrten oder islamischen Finanzberaters einholen, bevor sie ein Konto eröffnen oder einen Handel tätigen.
Diese Informationen dienen ausschließlich der Erläuterung der betrieblichen Abläufe bei BullionVault. Sie stellen keine Fatwa dar und sind keine religiöse, rechtliche, steuerliche, finanzielle oder Anlageberatung.