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Kleinanleger investieren Millionen in gefälschtes Gold

Freitag, 4/17/2015 14:49

Berliner BWF-Stiftung betrügt Kleinanleger, indem sie ihnen gefälschte Goldbarren andreht…

Eine Organisation namens Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) bot ihren Kunden angebliche Goldanlagen an, die zu gut waren, um wahr zu sein, wie sich nun herausstellt.

Beim Goldkauf vereinbart der Kunde eine Vertragslaufzeit von zwei, vier oder acht Jahren und kann mit garantierten „Zuwachsraten zwischen 5 und 7,5 Prozent pro Jahr“ rechnen. Mit diesem Versprechen lockte die unseriöse Stiftung über 6.000 Anleger, die insgesamt rund 57 Millionen Euro in diese „gewinnbringende Alternative zu Fonds oder Sparbuch“ investierten.

Vor dem Hintergrund von Niedrigzinsen, Bankenpleiten, einem befürchteten Zusammenbruch des Euros und dem endlosen Gelddrucken der Zentralbanken suchen zahlreiche Anleger nach sichereren Alternativen für ihr Erspartes. Und physisches Gold gilt schließlich seit jeher als „sicherer Hafen“, der über Jahrhunderte hinweg mehr oder weniger seine Kaufkraft behielt.

Dies machte sich das unseriöse Unternehmen zum Vorteil. Mit Bundesbankpräsident Jens Weidmanns Zitat „Die Geschichte des Papiergeldes ist leider immer wieder auch eine Geschichte der Geldentwertung“ bot es den ahnungslosen Kunden eine glänzende Alternative: Gold.

Die Kunden hatten bei der angeblichen Goldanlage die Wahl, das Edelmetall entweder zu Hause zu lagern oder aber - kostenlos - im eigenen Tresor der Stiftung zu lassen, wofür sie nicht nur einen garantierten Rückkaufpreis, sondern auch satte Rendite erhalten sollten. Diese Gewinne sollten erzielt werden, indem man in der Zwischenzeit der Stiftung den Zwischenhandel mit dem Edelmetall erlaubte. Eine tolle Sache, wenn sie denn funktioniert… und stimmt.

Anonyme Anzeige führt Ermittler auf die Spur

Der Stiftung Warentest kam das Angebot bereits im letzten Dezember dubios vor. Zum einen warnte sie davor, dass die BWF selbst gar keinen Rückkaufpreis garantieren könne, da es sich um eine unselbständige Stiftung handle und der eigentliche Träger ein Kölner Verein sei. Zum anderen sollten vorwiegend 1-Gramm-Barren erworben werden – an denen sich auch der teure Einkaufspreis orientierte - die im professionellen Handel jedoch keinerlei Rolle spielen. Ferner sei es fraglich, ob solch ein Angebot nicht als Einlagengeschäft eingestuft werden müsse, wofür eine spezielle Erlaubnis notwendig sei, ohne diese die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Rückabwicklung anordnen könnte. Die Anfrage von Stiftung Warentest nach Treuhandverträgen und Jahresabschlüssen wurde von der Stiftung ignoriert.

Eine anonyme Anzeige bei der BaFin brachte die Berliner Staatsanwaltschaft schließlich auf die Spur. Bei einer Razzia im Februar untersuchten 120 Polizeibeamte die Geschäftsräume der Stiftung. Der Vorwurf: Untreue und gewerbsmäßiger Anlagenbetrug. Doch neben den unerlaubten Bankgeschäften stellten die Ermittler außerdem rund vier Tonnen Gold – oder genauer gesagt - „goldfarbene Gegenstände aus Metall“ sicher. Reines Gold in dieser Menge hätte momentan einen Marktwert von rund 140 Millionen Euro. Ein Vielfaches dessen, was Anleger eingezahlt hatten.

Bei Prüfungen durch das Landeskriminalamt Berlin stellte sich heraus, dass ein zweistelliger Millionenbetrag der Kundengelder nicht zum Ankauf von physischem Gold verwendet wurde. Ferner handelt es sich zumindest bei einigen Barren lediglich um billiges Füllmaterial mit vergoldeter Oberfläche. Selbst das Gewicht, das offensichtlich nie nachgewogen wurde, scheint nicht der Prägung zu entsprechen. Derzeit findet eine genaue Analyse durch Edelmetallprüfer statt.

BaFin ordnet Abwicklung an

Die Ermittlungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Doch sollten sich alle Vorwürfe bewahrheiten, wäre dies einer der größten Finanzskandale in Deutschland. 

Über das Vermögen des Trägervereins Bund Deutscher Treuhand-Stiftungen (BDT) wurde nun ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Gegen zehn Personen wird derzeit ermittelt. Inwieweit alle Anleger entschädigt werden können, steht allerdings noch nicht fest, da aufgrund des gefälschten Goldes noch nicht gesagt werden kann, ob das Vermögen des Vereins zur Deckung aller Ansprüche reicht. Zudem ist noch offen, ob die Anleger rechtlich überhaupt das Miteigentum an den Goldbeständen erworben haben.

Der als Insolvenzverwalter eingesetzte Rechtsanwalt macht den Geschädigten allerdings nur wenig Hoffnung, schnell wieder an ihr Geld zu kommen. Sie sollten jedoch auf jeden Fall ihre Forderungen anmelden und könnten sich auf der Seite http://www.bbl-law.de/verfahren/bwf-stiftung über den neuesten Stand der Ermittlungen informieren. Ratsam wäre auch herauszufinden, ob nicht die Versicherung des Anlagenvermittlers für den entstandenen Schaden aufkommen müsste.

Wie können Sparer Risiken bei Goldanlagen minimieren?

Für potentielle Anleger stellt sich die Frage, was sie im Vorfeld tun können, um das Risiko solch eines Betruges auf ein Minimum zu reduzieren. Nun, zuerst einmal sollten sie sich vergewissern, dass sie wirklich das hundertprozentige Eigentum des Edelmetalls erwerben und nicht nur eine Inhaberschuldverschreibung, bei der sie im Falle eines Bankrotts des Anbieters einem Kreditrisiko ausgesetzt wären.

Des Weiteren sollte ihnen bewusst sein, dass Anlagen in 1g-Goldbarren auf dem professionellen Markt bestenfalls ungewöhnlich sind. Großanleger investieren in der Regel in große sogenannte Good-Delivery-Barren, bei denen nicht nur Reinheit, Form und Gewicht, sondern auch die Metallveredler sowie die Transport- und Lagerunternehmen durch die London Bullion Market Association (LBMA) reglementiert sind.

Was die Wahl des Anbieters angeht, so sollten die Sicherheit der Anlagegelder und die Transparenz des Unternehmens oberste Priorität haben.

Von daher ist Anlegern zu empfehlen, sich über die Finanzkraft des in Frage kommenden Dienstleisters zu informieren. Diese kann zum Beispiel durch einen geprüften Jahresabschluss eingesehen werden. Informieren Sie sich außerdem über den Ruf des Anbieters und die Unternehmensgeschichte. Verwenden Sie hierbei überprüfbare Quellen und unabhängige Internetseiten. Unabhängige Vergleichsportale sind immer eine gute Option. Vergleichen Sie außerdem die Angebote und Preise mit denen der Mitbewerber. Die Preise sollten transparent und die Chance auf mögliche Gewinne nachvollziehbar sein. Suchen Sie auch immer nach Alternativen, bevor Sie sich auf eine Anlageform festlegen.

Bei in Tresoren gelagertem Edelmetall handelt es sich idealerweise um Hochsicherheitstresore von professionellen Drittanbietern. Das Unternehmen sollte durch Wirtschaftsprüfer geprüft und das Gold regelmäßig von unabhängigen Edelmetallexperten begutachtet werden. Deren Ergebnis sollte zusammen mit den Jahresabschlüssen auch den Anlegern zugänglich sein.

BullionVault, der weltweit größte Goldanbieter für Privatanleger, geht zusätzlich zu diesen Maßnahmen sogar noch einen Schritt weiter und bietet darüber hinaus eine Tagesbilanz an, mit der jeder Kunde täglich anonym seine Bestände überprüfen und mit der Barrenliste des unabhängigen Tresorverwalters vergleichen kann.

Grundsätzlich sollten Anleger das Angebot auch immer sowohl auf sein Risiko als auch seine Wahrscheinlichkeit hin überprüfen. Verspricht Ihnen ein Anbieter eine todsichere Geldanlage mit sicheren Zinsgewinnen ohne jegliches Risiko? Achtung: Hierbei sollten von vornherein die Alarmglocken schrillen. Denn solche Anlagen gab es noch nie und wird es leider auch nie geben. Auch nicht bei einem sogenannten sicheren Hafen.

Darum kann der umfangreichen Prüfung einer Anlage gar nicht zu viel Gewicht beigemessen werden. Schließlich möchte niemand, dass ein unseriöses Unternehmen oder eine Organisation dafür sorgt, dass sich seine lebenslangen Ersparnisse urplötzlich in Rauch auflösen.

Von Steffen Grosshauser

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Steffen Grosshauser ist Leiter des deutschsprachigen Marktes bei BullionVault, der weltweit größten Onlinebörse für physisches Edelmetall, sowie Redakteur der Gold News. Zuvor war er unter anderem für die Financial Times tätig.

Sehen Sie hier sämtliche deutschsprachigen Artikel von Steffen Grosshauser.

Lesen Sie hier Steffen Grosshausers wöchentlichen Goldpreis-Kommentar auf Englisch.

 

Hinweis: Der Inhalt dieser Webseite ist dazu gedacht, den Leser zum Nachdenken über wirtschaftliche Themen und Ereignissen anzuregen. Aber nur Sie selbst können entscheiden, wie Sie Ihr Geld anlegen und tragen die alleinige Verantwortung hierfür. Informationen und Daten können zudem durch aktuelle Ereignisse bereits überholt sein und sollten durch eine zusätzliche Quelle bestätigt werden, bevor Sie investieren.

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