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Goldanlage sei “verschwenderisch” sagt indische Regierung, um Rekordnachfrage zu drücken

Ziemlich unbemerkt wurde in Frankreich das Versenden von Edelmetall per Post verboten…

Die französische Regierung erließ ein Verbot, sämtliche Währungsformen auf dem Postweg zu versenden. Dies beinhaltet Bargeld ebenso wie Münzen, Gold und Silber.

Das Hinzufügen von Geldscheinen, Münzen und Edelmetall in Post ist untersagt“, so ein Dekret, das am 23. Mai ratifiziert und auf Legifrance veröffentlicht wurde, der offiziellen Webseite der französischen Regierung, die für die Online-Veröffentlichung von Gesetzestexten und Entscheidungen französischer Gerichte zuständig ist.

Dem neuen Gesetz wurde von den französischen Medien nur wenig Beachtung geschenkt. Und die Verordnung unterlässt es, den Grund des Verbotes zu nennen. Allerdings findet man eine Notiz auf Service Publique, der offiziellen Webseite für administrative Angelegenheiten und Nachrichten in Frankreich, dass ein Erlass vom April den Wert von Gegenständen, die per Post gesandt werden, auf maximal 5.000 Euro begrenzt.

„Der Goldhandel ist bereits zahlreichen Einschränkungen ausgesetzt, vor allem durch die obligatorische Rückverfolgbarkeit von Überweisungen und Schecks“, so Michel Prieur, ein anerkannter Numismatiker und Präsident des CGB, der größte französische Händler von seltenen Münzen.   

Indem er auf die Sicherheit der Postangestellten bei der Handhabung von wertvollen Gegenständen hinweist, fügt Prieur ergänzend hinzu, dass sein Unternehmen bereits zuvor die Nutzung des französischen Postdienstleisters für die Zustellung seiner Ware einstellte, da La Poste nicht mehr länger beigefügtes Edelmetall versichern würde.

Andere Kommentatoren in französischen Online-Foren gehen davon aus, dass das Ziel vor allem die Einschränkung des „anonymen Marktes“ gewesen sei, auf dem sowohl Käufer als auch Verkäufer Steuern vermeiden und nicht der Kontrolle der Regierung ausgesetzt sind.

Allerdings sind Banknoten, Münzen und Edelmetall in Frankreich von der Umsatzsteuer befreit. Von daher wird ebenfalls gemutmaßt, dass mit diesem Gesetz generell von dem Besitz von Gold, Silber und weiterem Edelmetall außerhalb des Bankensystems abgeschreckt werden soll.

Hinweis: Der Inhalt dieser Webseite ist dazu gedacht, den Leser zum Nachdenken über wirtschaftliche Themen und Ereignissen anzuregen. Aber nur Sie selbst können entscheiden, wie Sie Ihr Geld anlegen und tragen die alleinige Verantwortung hierfür. Informationen und Daten können zudem durch aktuelle Ereignisse bereits überholt sein und sollten durch eine zusätzliche Quelle bestätigt werden, bevor Sie investieren.

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