Gold-Lexikon

Zugewiesenes Gold

400 oz von der LBMA geprüfter Good-Delivery-Goldbarren auf weißem Hintergrund

Was bedeutet zugewiesenes Gold?#

Zugewiesenes Gold ist eine Bezeichnung, die sich auf das Eigentumsrecht bezieht. Es bedeutet, dass Ihr physisches Gold rechtlich Ihr ausschließliches, direktes Eigentum ist.

Im Gegensatz zu einem teuren Bankschließfach oder der Aufbewahrung zu Hause, wird zugewiesenes Gold in Ihrem Auftrag und unter Ihrem Namen von einem professionellen Tresorverwalter verwahrt. Es ist also Ihr Eigentum, das Ihnen persönlich rechtlich direkt "zugewiesen" ist. Die Verwahrung von zugewiesenem Goldeigentum in einem zentralen Lager ist sehr kostengünstig, da bei den Lagergebühren die Versicherung inklusive ist.

Der Goldbarren in Ihrem Eigentum ist Ihnen von der Lagerungsfirma 'zugewiesen'. Ihr Eigentum dessen ist durch die Prägungen in das Edelmetall belegt: das Logo bzw. Emblem des Veredlers, die Goldbarren- bzw. Herstellungsnummer, das Gewicht und die Feinheit des Edelmetallbarrens.

Für die Lagerung Ihres Goldes zahlen Sie der Lagerungsfirma eine regelmäßige Gebühr, da die Lagerung von Edelmetall eine hoch-spezialisierte Facharbeit ist, die bestimmte Elemente benötigt: starke und sichere Tresore, fachliche Nutzung von Technologie, robuste Sicherheitssysteme, genaue Identitätskontrollen und absolut zuverlässige Prozeduren für die Silber- und Goldentnahme.

Ähnlich wie bei der Miete eines Bankschließfachs, zahlen Sie für die Lagerung Ihres Eigentums also eine Gebühr. Aber im Gegensatz zu Schließfächern bei einer Bank bzw. einem Kreditinstitut haben Sie über das Internet jederzeit Zugriff auf Ihr Edelmetall und können jederzeit Gold kaufen und verkaufen.

Die Lagerungsfirma, die Ihr Gold verwahrt, hat keinerlei Anspruch auf Ihr Eigentum. Sie darf gesetzlich Ihr Goldeigentum weder handeln, vermieten oder ausleihen. Auch darf sie unter keinen Umständen Ihr zugewiesenes Gold verkaufen, um im Falle der eigenen Insolvenz damit die Gläubiger auszuzahlen. Zugewiesenes Gold gehört rechtlich ausschließlich seinem direkten Eigentümer und das sind Sie.

Die rechtliche Situation bei "nicht zugewiesenem Gold" ist genau umgekehrt. Solch ein Goldkonto mag auf den ersten Blick kostengünstiger erscheinen, doch ist der Kunde - im Gegensatz zu zugewiesenem Gold, also direktem Eigentum - ein Gläubiger der Verwahrungsfirma. Dieses Gold ist somit in Wirklichkeit nicht das direkte Eigentum des Kunden.

Zugewiesenes Gold: physische Sicherheit#

Dank seines vorteilhaften Wert-Gewicht-Verhältnisses ist die Lagerung von Gold in professionell anerkannten Hochsicherheitstresoren äußerst kosteneffizient. Der Preis für eine Tonne Gold beträgt aktuell 31 Mio. Euro (Stand Februar 2014). Sie verbraucht aber nur 35 cmq Platz. Aus diesem Grund sind die Lagerungsgebühren bei großen Mengen zugewiesenem Gold im Verhältnis deutlich niedriger.

Des Weiteren brauchen Sie Ihr Eigentum, das in einem solchen Tresor gelagert wird, nicht privat zu versichern. Die Versicherung ist für Edelmetall in einem Hochsicherheitstresor auch erheblich niedriger.

Bei BullionVault beträgt die Lagerungsgebühr inkl. Versicherung für zugewiesenes Gold nur 0,12% jährlich.

Bei allem Gold, das Sie über BullionVault kaufen, handelt es sich um physisches, zugewiesenes Gold. Auf der folgenden Seite können Sie mehr Informationen zur Sicherheit erhalten.

Falls Sie sich entscheiden, selbst physisches, zugewiesenes Gold zu kaufen, besuchen Sie die Webseite von BullionVault.

 

Hinweis: Dieser Artikel ist dazu gedacht, Sie zu informieren und nicht, um Ihre Investitionsentscheidungen zu beeinflussen. Nur Sie selbst können entscheiden, wie Sie Ihr Geld anlegen und tragen die alleinige Verantwortung hierfür. Ferner sind vergangene Preistrends keine Garantie für zukünftige Kursentwicklungen. Falls Sie Zweifel bezüglich der Angemessenheit einer Investition haben, empfehlen wir Ihnen, sich unabhängige Finanzberatung einzuholen.