Goldpreis sinkt auf 6 Wochentief unter $1400
LONDON Der Preis für eine Feinunze Gold sank am Freitagmittag um 1,6 % auf ein 6-Wochentief unter $1390 je Feinunze, die Arbeitsmarktzahlen aus den USA fielen weitaus besser aus als Prognosen und Indien, der zweitgrößte Absatzmarkt für Gold hat den Importzoll weiter angehoben.
Dem Amt für Arbeitsstatistik zufolge stieg Arbeitsmarkt in den USA wuchs im Juni um 224000 Stellen, als die Märkte nach dem Unabhängigkeitstag am 4. Juli wieder öffneten.
Mit einer Arbeitslosenrate von 3,7 % – immer noch nahe des Allzeittief der Mondlandung 1969 – übertraf der Zuwachs diesen Monat die Expertenprognosen um zwei Fünftel.
Gold verzeichnete den ersten Wochenverlust, im Vergleich zu Handelsschluss letzten Freitag wurde ein Verlust von beinahe $20 bei $1390 verzeichnet.
In Euro und britischen Pfund blieb sich der Preis standhafter aber Indische Goldpreise verzeichneten im Juni den zweithöchsten Wert der bislang verzeichnet wurde. 10 Gramm kosteten über INR33000, ohne die Importsteuer zu berücksichtigen.
Geschmuggeltes Gold – unter Edelmetallexperten auch häufig als "inoffizielle Importe" bekannt – machte Refinitiv zufolge im letzten Jahr 15 % des gesamten Goldimports Indiens aus.
Vertreter des Gold und Schmucksektors, der etwa 4 Millionen Menschen beschäftigt – hatten lange gehofft die Regierung unter Modi würde die Importzölle nach den Wahlsiegen 2014 und 2019 senken.
Stattdessen erhöhte der neue Finanzminister Modi's, Nirmala Sitharaman den Zoll für die Einfuhr von Gold um 12.5%.
"Wir sind sehr enttäuscht," so Anantha Padmanaban, Vorsitzender des All India Gem & Jewellery Domestic Council, "[da] wir alle eine Senkung von 10% bis 6% oder 4% erwartet hatten."
Indiens größter Goldabnehmer TITAN – dem Besitzer der Schmuckmarke Tanishq- lag zu Handelsschluss 4,3 % unter dem Allzeithoch im Juni, mit einem Tagesverlust von 1 %.
Nachdem der indische Premierminister Modi 2016 überraschend Entwertung von Rupien-Scheinen - sieht der aktuelle Haushaltsplan eine 2% - Steuer auf große Bargeldabhebungen vor, was sogenannten „digitalen Zahlungsanbietern“ einen Steuervorteil verschafft.