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Razzia gegen Edelmetallhändler

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin zusammen mit der BaFin gegen den "Bund Deutscher Treuhandstiftungen" wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz (KWG) verlaufen erfolgversprechend. Die BaFin hat die unverzügliche Abwicklung der Geschäfte angeordnet.

Der "Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V." hatte Anlegern den Erwerb von physischem Gold angeboten, erklärt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einer Pressemitteilung. Zugleich habe der Verein sich verpflichtet, das Gold nach Ablauf der Vertragslaufzeit zum ursprünglichen Kaufpreis zurückzukaufen.

Mit dieser Zusicherung habe der Verein das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben, teilt die Behörde mit. Der Verein sei auch unter dem Namen "Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung" oder "BWF-Stiftung" in Erscheinung getreten. Die Stiftung Warentest zitiert das Geschäftsmodell der BWF-Stiftung folgendermaßen: "Der Kunde vereinbart eine Vertragslaufzeit von zwei, vier oder acht Jahren, und erhält dann einen garan­tierten Rückkauf­preis von 110, 130 beziehungs­weise 180 Prozent seines Kaufpreises."

Die BaFin geht bei circa 6.500 Kunden von Anlegergeldern in einer Größenordnung von rund 48 Millionen Euro aus. Nach derzeitigen Erkenntnissen des Landeskriminalamtes Berlin wurde ein zweistelliger Millionenbetrag dieser Anlegergelder nicht zum Ankauf von physischem Gold und somit vertragswidrig und betrügerisch verwendet, teilte die Staatsanwaltschaft Berlin mit.

"Vier Tonnen angebliches Gold"

An Einsätzen in dieser Angelegenheit in Berlin und Köln gegen den Verein waren am vergangenen Mittwoch rund 120 Polizeibeamte und fünf Ermittler der BaFin beteiligt. In Berlin fanden Kriminalbeamte insgesamt rund vier Tonnen angebliches Gold sowie umfangreiches Beweismaterial, unter anderem Computer und Geschäftsunterlagen sichergestellt.

Wie hoch der Feingehalt des Goldes ist oder ob es sich um "Doubletten" handelt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen, so die Staatsanwaltschaft Berlin. Die Ermittlungen richteten sich derzeit gegen zehn Personen.

Anwälte melden sich zu Wort

"Die BWF Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung", ließ Rechtsanwalt Matthias Gröpper von der Kanzlei Gröpper Köpke Rechtsanwälte wissen, "ist nach unserem Ermittlungsergebnis nie eine Stiftung gewesen. Denn im Berliner Stiftungsverzeichnis ist keine gleichlautende Stiftung eingetragen worden".

Der BWF-Fall sei wahrscheinlich die sprichwörtliche Spitze des Eisbergs, so Gröpper weiter. "In den letzten Jahren schossen die Gold-Händler aus dem Boden und versuchten, spätestens seit der Griechenland-Krise, aus der Angst vor einem Währungs-Crash mit Edelmetallen Geld zu verdienen", hat der Rechtsanwalt beobachtet.

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