Zugewiesenes Gold ist eine Bezeichnung, das sich auf das Eigentumsrecht bezieht. Es bedeutet, dass Ihr physisches Gold rechtlich Ihr ausschliessliches direktes Eigentum ist.
Im Gegensatz zu einem teuren Bankschliessfach oder der Aufbewahrung zuhause, wird zugewiesenes Gold in Ihrem Auftrag und auf Ihren Namen von einem professionellen Tresorenverwalter verwahrt. Es ist also Ihr Eigentum, das Ihnen persönlich rechtlich direkt "zugewiesen" ist. Die Verwahrung von zugewiesenem Goldeigentum in einem zentralen Lager ist im Vergleich kostengünstig, denn Transport und Lagerung sind inklusive Versicherung.
Die Lagerungsfirma, die Ihr Gold verwahrt, hat keinerlei Anspruch auf Ihr Eigentum. Sie darf gesetzlich Ihr Goldeigentum weder handeln, vermieten oder ausleihen. Noch darf sie auf keinen Fall Ihr zugewiesenes Gold verkaufen, um im Falle der eigenen Insolvenz die Gläubiger auszuzahlen. Zugewiesenes Gold gehört rechtlich ausschliesslich nur seinem direkten Eigentümer und das sind Sie.
Die gesetzliche Situation bei "nicht zugewiesenem Gold" ist genau umgekehrt. Solch ein Goldkonto mag auf den ersten Blick kostengünstiger erscheinen, doch ist der Kunde - im Gegensatz zu zugewiesenem Gold, also direktem Eigentum - ein Gläubiger der Verwahrungsfirma. Dieses Gold ist somit tatsächlich nicht das direkte Eigentum des Kunden.
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